Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragten des Max-Planck-Instituts für Züchtungsforschung sind die Ansprechpartnerinnen für alle Fragen der Gleichstellung und Gendersensibilität. Sie sind in idealer Weise in alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen eingebunden, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen.

Grundlage für die Arbeit der lokalen Gleichstellungsbeauftragten sind die Grundsätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Max-Planck-Gesellschaft, die 2008 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Max-Planck-Gesellschaft unterzeichnet wurden. Dieses Dokument sowie weitere Dokumente zu den rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit sind im Intranet abrufbar.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden von den weiblichen Beschäftigten in geheimer Wahl gewählt und anschließend von der Leitung der Einrichtung berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die aktuellen Gleichstellungsbeauftragten wurden im November 2024 bestellt.

 

Zur weiteren Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen im Allgemeinen und von Gleichstellungsmaßnahmen im Besonderen wurde ein regelmäßig tagender Gleichstellungsausschuss (Gender Equality COmmitteee - GECO) gebildet, der am 8. März 2018 seine Arbeit aufgenommen hat. Derzeit setzt sich der Ausschuss aus der Gleichstellungsbeauftragten und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der folgenden Gruppen zusammen: (1) Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, (2) Postdocs, (3) Doktorandinnen und Doktoranden, (4) technisches Personal, (5) Verwaltung. Die Geschäftsführerin und die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte sind ständige Gäste des Gleichstellungsausschusses. Der Gleichstellungsausschuss stellt eine wichtige strukturelle Maßnahme dar, um die Gleichstellungsarbeit in unserem Institut fest zu verankern.

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