Die EU hat sich auf eine neue Verordnung für gentechnisch veränderte Pflanzen geeinigt – ein wichtiges Signal für die Pflanzenforschung
Die Europäische Union hat eine vorläufige Einigung über einen neuen Rechtsrahmen für mit neuen Genomtechniken (NGTs) entwickelte Pflanzen erzielt. Die Reform modernisiert die seit 2001 unveränderten Vorschriften und trägt den wissenschaftlichen Fortschritten in der Präzisionszüchtung, wie etwa CRISPR/Cas, Rechnung.
Bislang unterlagen alle mit NGTs produzierten Pflanzen strengen GVO-Vorschriften, selbst wenn die daraus resultierenden genetischen Veränderungen mit denen identisch waren, die durch konventionelle Züchtung erzielt werden können. Die neue Verordnung führt einen differenzierteren Ansatz ein. Pflanzen, deren Veränderungen auf natürliche Weise oder durch traditionelle Züchtung auftreten könnten – klassifiziert als NGT-1 – werden nicht mehr dem vollständigen GVO-Zulassungsverfahren unterzogen. Komplexere geneditierte Pflanzen fallen unter die Kategorie NGT-2 und unterliegen weiterhin dem bestehenden GVO-Rahmen.
Für Forschungsinstitute und Züchter:innen schafft diese Änderung einen klareren und effizienteren Rahmen, der die Entwicklung verbesserter Sorten mit Eigenschaften wie Stresstoleranz oder einem reduzierten Bedarf an Ressourcen wie Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln unterstützen kann.
Die Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell brstätigt werden. Das MPIPZ begrüßt diesen Schritt und wird prüfen, wie die neuen Vorschriften die laufende und zukünftige Forschung im Hinblick auf eine nachhaltige und widerstandsfähige Pflanzenproduktion unterstützen können.











